Erstellung einer Verpackungslizenz – so geht’s
Die Verpackungslizenz ist ein entscheidendes Element für Unternehmen, die in Deutschland Verpackungen in den Verkehr bringen. Sie ist Teil der erweiterten Herstellerverantwortung und garantiert, dass Verpackungen ordnungsgemäß recycelt werden.
Dieses System trägt nicht nur zur Kreislaufwirtschaft bei, sondern auch zu einem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. Dieser Beitrag erklärt die rechtlichen Grundlagen, den Lizenzierungsprozess, die beteiligten Verpackungstypen, die Vorteile und mögliche Herausforderungen.
Rechtliche Grundlagen und Pflichten
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist 2019 in Kraft getreten und regelt die Lizenzierungspflicht für Verkaufsverpackungen. Es ersetzt die frühere Verpackungsverordnung (VerpackV) und zielt darauf ab, die Recyclingquoten zu erhöhen und das Trittbrettfahren zu beenden.
Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, müssen sich an einem dualen System beteiligen. Das stellt sicher, dass die Verpackungen ordnungsgemäß gesammelt, sortiert und recycelt werden. Diese Verpflichtung gilt für alle Verpackungen, die beim Endverbraucher als Abfall anfallen, einschließlich derer aus dem Online-Handel.
Verantwortlich sind die sogenannten Erstinverkehrbringer, also die Hersteller oder Importeure der Verpackungen. Auch Betreiber von Online-Shops und kleinere Gewerbetreibende müssen diese Anforderungen erfüllen.
Erweiterte Herstellerverantwortung
Die erweiterte Herstellerverantwortung bedeutet, dass Unternehmen nicht nur für ihre Produkte verantwortlich sind. Sondern auch für die von ihnen in den Verkehr gebrachten Verpackungen. Dies schließt die Rücknahme und Verwertung der Verpackungen ein.
Die Herstellerverantwortung wird durch die Beteiligung an einem dualen System erfüllt. Diese Systeme organisieren die Sammlung und das Recycling der Verpackungen.
Der Prozess der Verpackungslizenzierung
Registrierung im LUCID-Register
Der erste Schritt zur Verpackungslizenzierung ist die Registrierung im LUCID-Register. Dieses öffentliche Register wird von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) geführt.
Unternehmen müssen hier ihre Daten eintragen und erhalten eine individuelle Registrierungsnummer. Diese Nummer ist notwendig für die weitere Kommunikation mit den dualen Systemen und die jährliche Mengenmeldung.
Auswahl des Dualen Systems
Nach der Registrierung im Register LUCID müssen Unternehmen ein duales System auswählen. Diese Systeme, wie z.B. Der Grüne Punkt oder Interseroh, sind privatwirtschaftliche Dienstleister.
Sie organisieren die Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen. Die Wahl des geeigneten Systems hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art und Menge der verwendeten Verpackungen.
Mengenmeldung und Lizenzauswahl
Sobald das duale System ausgewählt ist, müssen Unternehmen die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen melden. Diese Mengenmeldung wird auch als Planmengenmeldung bezeichnet.
Sie umfasst alle Verpackungen, die im kommenden Jahr in Umlauf gebracht werden sollen. Im Zuge der Mengenmeldung wird ein Lizenzentgelt fällig, das sich nach Art und Menge der Verpackungen richtet.
Datenmeldung bei LUCID
Die gemeldeten Daten und die getätigten Lizenzzahlungen müssen auch bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister eingetragen werden. Dies umfasst die Angabe des dualen Systems sowie die konkret lizenzierten Mengen.
Diese Datenmeldung muss jährlich aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass alle Verpflichtungen erfüllt sind.
Verpackungslizenz: Kosten und Gebühren
Die Kosten für die Verpackungslizenzierung variieren je nach Art und Menge der Verpackungen. Unternehmen zahlen ein Lizenzentgelt an das duale System.
Dieses deckt die Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung. Die Gebührenstruktur ist in der Regel transparent und basiert auf klar definierten Kriterien.
Unternehmen können auch von Gutscheincodes profitieren, um Kosten zu sparen. Ein Beispiel wäre der Code "VRPCKLIZ5", der Rabatte bietet und zur Nutzung der Dienstleistungen ermutigt.
Welche Verpackungen müssen lizenziert werden?
Papier/Pappe/Karton (PPK)
Unter das Verpackungsgesetz fallen verschiedene Verpackungstypen. Dazu gehören Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton wie Versandverpackungen und Faltkartons.
Diese Materialien sind weit verbreitet und werden häufig im Handel und Versand eingesetzt. Auch Füllmaterialien aus Papier, wie Packpapier oder Papierchips, müssen lizenziert werden.
Kunststoffe
Kunststoffverpackungen umfassen eine breite Palette von Produkten, darunter Plastikflaschen, Becher und Folien. Diese Materialien sind besonders im Lebensmittelsektor weit verbreitet. Auch Verpackungen wie Luftpolsterfolie und Schrumpfhauben fallen unter die Lizenzierungspflicht.
Sonstige Verbundverpackungen
Verbundverpackungen bestehen aus mehreren Materialien, die fest miteinander verbunden sind. Beispiele sind Luftpolstertaschen, Vakuumverpackungen und Getränkekartons. Diese Verpackungen sind häufig in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie zu finden.
Sonstiges Material
Unter sonstiges Material fallen Verpackungen aus Stoffen wie Baumwolle, Holz und Jute. Beispiele sind Jutebeutel, Holzkisten und Baumwolltaschen. Auch diese Materialien müssen lizenziert werden, da sie beim Endverbraucher als Abfall anfallen können.
Glas
Glasverpackungen sind häufig in der Getränkeindustrie zu finden. Dazu gehören Einwegflaschen für Limonaden, Wein und Wasser. Auch Behältergläser für Lebensmittel wie Senf oder Marmelade fallen unter die Lizenzierungspflicht.
Eisenmetalle
Verpackungen aus Eisenmetallen, wie Weißblechdosen, sind ebenfalls betroffen. Beispiele sind Getränkedosen, Konservendosen und Metalldosen für Tee oder Gewürze. Diese Verpackungen sind robust und weit verbreitet im Handel.
Aluminium
Aluminiumverpackungen sind in vielen Bereichen unverzichtbar. Dazu gehören Tuben für Zahnpasta, Spraydosen und Alufolien. Auch Verpackungen für Lebensmittel, wie Aluschalen oder Deckelfolien, müssen lizenziert werden. Getränkekartonverpackungen
Getränkekartonverpackungen bestehen aus Karton mit einer inneren Beschichtung aus Kunststoff oder Aluminium. Sie sind weit verbreitet für Milch, Säfte und andere Getränke. Bekannte Marken sind Tetra Pak und Pure-Pak.
Verpackungsrecycling in Deutschland
Recycling spielt eine zentrale Rolle im Umgang mit Verpackungsabfällen. Durch die Wiederverwertung von Materialien können Primärressourcen eingespart werden.
Recycling bedeutet, dass aus gebrauchten Wertstoffen neue Rohstoffe gewonnen werden. Diese werden für die Herstellung neuer Produkte oder Verpackungen verwendet. Dies reduziert den Bedarf an Primärressourcen und spart Energie.
Rolle der dualen Systeme
Duale Systeme organisieren die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsabfälle. Sie stellen sicher, dass die Verpackungen ordnungsgemäß recycelt werden.
Zudem investieren sie in Aufklärungskampagnen und innovative Technologien, um die Recyclingquoten zu verbessern. Die dualen Systeme müssen festgelegte Recyclingquoten erfüllen, die vom Verpackungsgesetz vorgegeben sind.
Diese Quoten variieren je nach Materialtyp. Sie reichen von 63% für Kunststoffe bis zu 90% für Glas, Aluminium und Metalle.
Recyclingquoten und Innovationen
Die dualen Systeme sind verpflichtet, in Technologien und Verfahren zu investieren, die die Recyclingquoten verbessern. Dies umfasst die Entwicklung neuer Sortiertechnologien und die Förderung von Forschungsprojekten im Bereich der Kreislaufwirtschaft. Durch diese Maßnahmen sollen die Recyclingquoten kontinuierlich gesteigert und die Umweltbelastungen reduziert werden.
Vorteile und Nutzen der Verpackungslizenz
Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Die Verpackungslizenz spielt eine wichtige Rolle im Umweltschutz. Durch die Lizenzierung wird sichergestellt, dass Verpackungen recycelt werden und nicht in der Umwelt landen.
Dies trägt zur Reduzierung von Müllbergen und zur Schonung natürlicher Ressourcen bei. Die Kreislaufwirtschaft wird gefördert, indem Materialien wiederverwendet und nicht entsorgt werden.
Image und Kundenvertrauen
Ein weiterer Vorteil der Verpackungslizenz ist das positive Unternehmensimage. Dies entsteht durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und den Beitrag zum Umweltschutz.
Kunden schätzen Unternehmen, die sich für Nachhaltigkeit einsetzen und umweltfreundliche Praktiken verfolgen. Dies stärkt das Vertrauen und die Loyalität der Kunden.
Rechtliche Sicherheit
Die Einhaltung der Verpackungslizenz bietet rechtliche Sicherheit für Unternehmen. Sie vermeiden Bußgelder und Strafen, die bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften drohen.
Darüber hinaus sorgt die Verpackungslizenz für langfristige Planungssicherheit. Unternehmen wissen, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllt haben und rechtlich abgesichert sind.
Herausforderungen und Lösungen
Bei der Einführung der Verpackungslizenzierung können verschiedene Herausforderungen auftreten. Dazu gehören Informationslücken und Unklarheiten bei der Mengenmeldung.Die Komplexität des Registrierungsprozesses stellt eine weitere Hürde dar. Viele Unternehmen wissen nicht genau, welche Verpackungen lizenziert werden müssen. Auch wie der Prozess abläuft, ist oft unklar.
Unternehmen können verschiedene Maßnahmen ergreifen, um diese Herausforderungen zu bewältigen. Schulungen und Informationsmaterialien helfen, die notwendigen Kenntnisse zu erwerben.
Dies erleichtert den Prozess und sorgt für Klarheit. Auch die Unterstützung durch spezialisierte Dienstleister kann hilfreich sein. Diese Dienstleistungen erleichtern die Lizenzierung effizient und korrekt. Sie bieten oft Komplettlösungen an. Diese decken den gesamten Prozess der Registrierung, Mengenmeldung und Datenmeldung ab.
FAQ
1. Was passiert, wenn ich keine Verpackungslizenz habe?
Unternehmen, die ihre Verpackungen nicht lizenzieren, riskieren hohe Bußgelder und rechtliche Strafen. Darüber hinaus dürfen sie ihre Produkte in Deutschland nicht verkaufen. Nicht lizenzierte Unternehmen laufen Gefahr, wettbewerbsrechtlich abgemahnt zu werden. Zudem können sie ihre Marktposition gefährden.
2. Verpackungslizenz Kleinunternehmer / Verpackungslizenz Kleingewerbe: Sind diese auch verpflichtet?
Das Verpackungsgesetz kennt grundsätzlich keine Bagatellgrenze hinsichtlich der Lizenzierungspflicht. Sie besteht also ab der ersten systembeteiligungspflichtigen Verpackung. Die Eigenschaft als Kleinunternehmer/Kleingewerbe schließt die Pflicht daher nicht aus.
3. Wie oft muss die Mengenmeldung erfolgen?
Die Mengenmeldung muss jährlich erfolgen. Unternehmen müssen die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen sowohl bei ihrem dualen System als auch bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) melden. Diese regelmäßige Meldung stellt sicher, dass die gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
4. Kann ich meine Lizenzierung nachträglich ändern, wenn sich meine Verpackungsmengen ändern?
Unternehmen können ihre Lizenzierung nachträglich anpassen, wenn sich die Verpackungsmengen ändern. Dies erfolgt durch eine Nachmeldung bei dem dualen System und gegebenenfalls bei LUCID. Änderungen sollten zeitnah gemeldet werden. So wird sichergestellt, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.