Gefahrgutklasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
Bei der Gefahrgutklasse 3 handelt es sich um entzündbare flüssige oder geschmolzene feste Stoffe und Güter, die ab einer bestimmten Temperatur oder einem bestimmten Druck entflammbar sind. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Benzin, Alkohol oder bestimmte flüssige Metalle. Die Eigenschaften der einzelnen Gefahrgüter der Klasse 3 sind nochmal in neun unterschiedliche Klassifizierungscodes unterteilt:
Code | Eigenschaft |
---|---|
F | entzündbare flüssige Stoffe ohne Nebengefahr |
F1 | entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C |
F2 | entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt über 60 °C, die auf oder über ihren Flammpunkt erwärmt zur Beförderung aufgegeben oder befördert werden (erwärmte Stoffe) |
FT | entzündbare flüssige Stoffe, giftig |
FT1 | entzündbare flüssige Stoffe, giftig |
FT2 | Mittel zur Schädlingsbekämpfung (Pestizide) |
FC | entzündbare flüssige Stoffe, ätzend |
FTC | entzündbare flüssige Stoffe, giftig und ätzend |
D | desensibilisierte explosive flüssige Stoffe |
Gefahrgut-Etiketten zu Gefahrgutklasse 3 finden Sie hier
Diese Seite wurde zuletzt am Montag, 13. Mai 2024 um 10:38 Uhr bearbeitet.