Gefahrgutklasse 8: Ätzende Stoffe
Gefahrgutklasse 8 beinhaltet ätzende Stoffe, die durch eine chemische Wirkung die Haut oder Schleimhäute bei Berührung schädigen. Zudem zählen zur Gefahrgutklasse 8 sämtliche Stoffe, die bei einer Freisetzung Schäden an anderen Gütern sowie Transportmitteln verursachen oder sie zerstören können. Weiterhin enthält es Stoffe, die sobald Sie in Kontakt mit Wasser oder Luftfeuchtigkeit kommen, ätzende flüssige Stoffe oder ätzende Dämpfe sowie Nebel bilden. Beispiele hierfür sind Natronlauge, Salzsäure,Schwefelsäure.
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Diese Seite wurde zuletzt am Mittwoch, 8. Mai 2024 um 14:47 Uhr bearbeitet.